Unsere AGB
Hier finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für unser Angebot
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1. Anwendbarkeit / Vertragsschluss
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten gleichermaßen für entgeltliche und unentgeltliche Beförderungen. Der Beförderungsvertrag kommt zustande, indem der Fahrgast einen Fahrschein erwirbt oder die Donau-Iller Werkstätten gGmbH die Anmeldung des Fahrgastes annimmt. Die Ablehnung eines Vertragsschlusses bleibt der Donau-Iller Werkstätten gGmbH (DIW gGmbH) ausdrücklich vorbehalten.
1.2 Der Erwerb von Fahrscheinen ist vor Fahrtantritt an Bord des ULMER SPATZ möglich. Voranmeldungen sind über die Ulm/Neu-Ulm Touristik GmbH sowie im Internet über www.ulmer-schifffahrt.de/Kalender möglich. Gutscheine können an Bord und bei den Donau-Iller Werkstätten gGmbH, Finninger Str. 33, 89231 Neu-Ulm erworben werden. Für den Versand von Gutscheinen wird eine Versandpauschale von 1,50 € pro Sendung erhoben.
1.3 Für den Fahrpreis ist das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisverzeichnis maßgeblich. Alle angegebenen Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer und etwaig weitere anfallende Abgaben (z.B. Steuern, Gebühren, etc.).
1.4 Schwerbehinderte können nicht unentgeltlich befördert werden, da seitens der DIW gGmbH weder Linien-, Fähr- noch Übersetzverkehr, sondern ausschließlich Fahrgastschifffahrt angeboten werden.
1.5 Eine Übertragung der Fahrscheine auf Dritte ist bis zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung grundsätzlich möglich. Die DIW gGmbH darf die Beförderung des Dritten jedoch ablehnen, wenn die Fahrkarte zu Sondertarifen erworben wurde oder die Beförderungskapazität des ULMER SPATZ (z.B. aufgrund der begrenzten Anzahl an Rollstuhlplätzen) einen Austausch des Fahrgastes nicht zulässt.
1.6 Bei unerlaubter Vervielfältigung und / oder in Umlauf bringen falscher Fahrkarten oder Gutscheine kann der Gast für Folgeschäden haftbar gemacht werden und wird strafrechtlich verfolgt.
2. Beförderung
2.1 Die DIW gGmbH behält sich vor, jederzeit (beim Ein- und Ausstieg sowie während der Fahrt) Fahrscheinkontrollen durchzuführen.
2.2 Für den Fall, dass der Fahrgast keinen gültigen Fahrschein vorzeigen kann, ist das Schiffspersonal befugt, ein erhöhtes Beförderungsentgelt von bis zu 40,00 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche sowie eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleiben vorbehalten.
2.3 Die verspätete Abfahrt oder Ankunft, der Ausfall eines Schiffes oder eine wegen der Witterungsverhältnisse unterbliebene Landung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung. Gleiches gilt bei Änderung des Umfangs der Beförderungsleistung wie zum Beispiel bei Verkürzung der Fahrstrecke oder Wechsel der Anlegestelle.
2.4 Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Schiffsbetriebes oder für die anderen Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
a) Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
b) Personen mit ansteckenden Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz,
c) Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind,
d) Personen, die Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben,
e) verschmutzte und übel riechende Personen,
f) Personen ohne gültigen Fahrschein, welche die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts und die Angabe der Personalien verweigern.
Über den Ausschluss von Personen entscheidet die Schiffsbesatzung. Der rechtmäßige Ausschluss von der Fahrt oder der rechtmäßige Verweis einer Person vom ULMER SPATZ oder von der Betriebsanlage begründet keinen Anspruch auf Schadenersatz.
2.5 Bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres werden Kinder nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert.
2.6 Eine Sitzplatzreservierung ist nicht möglich. Es besteht freie Platzwahl.
2.7 Reservierungen können bis einen Tag vor dem Fahrdatum storniert werden. Die Reservierungen können auf einen anderen Termin umgebucht werden, soweit Plätze verfügbar sind. Sollten Fahrten schon im Voraus bezahlt sein, erhält der Gast einen Gutschein über den Wert der Fahrkarten. Eine Barauszahlung für stornierte Karten erfolgt nicht. Gutscheine können nach Verlust nicht erneut ausgestellt oder eingelöst werden. Bei Nichterscheinen zum Fahrtantritt verlieren vorab bezahlte Fahrkarten ihre Gültigkeit. Nicht eingelöste Fahrkarten werden nicht rückerstattet. Dasselbe gilt für verlorene Fahrkarten.
3. Verhaltensregeln
3.1 Alle Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung inner- und außerhalb des Schifffahrtbetriebes gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
3.2 Den Anweisungen der Schiffsbesatzung ist Folge zu leisten. Die Schiffsbesatzung übt für die DIW gGmbH das Hausrecht aus. Schiffsbesatzung im Sinne dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind alle von der DIW gGmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben beauftragten Personen.
3.3 Fahrgäste, die einer Aufsicht bedürfen (Kinder, Jugendliche, u.a.), sind nur in Begleitung von geeigneten und qualifizierten Begleitpersonen zugelassen. Die Aufsichtspersonen haften für die von Ihnen zu Beaufsichtigenden.
3.4 Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist an Bord nicht gestattet. Es ist keine Fahrgasttoilette vorhanden
3.5 Auf dem ULMER SPATZ ist das Rauchen nicht gestattet.
3.6 Seine Absicht an Zwischenstationen ein- bzw. auszusteigen, muss der Fahrgast der Schiffsbesatzung rechtzeitig mitteilen.
3.7 Fundgegenstände sind dem Schiffspersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn gegenüber der DIW gGmbH besteht nicht.
4. Sonderfahrten
4.1 Sonderfahrten sind im Voraus zu vereinbaren und die Fahrscheine entsprechend vorher zu erwerben und zu bezahlen. Dies gilt insbesondere für Gruppen. Eine Erstattung des Fahrpreises ist bei Sonderfahrten ausgeschlossen.
4.2 Bis zur tatsächlichen Durchführung der Sonderfahrt ist die DIW gGmbH berechtigt (z.B. aufgrund von Absagen) vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Veranstalters oder der Fahrgäste sind ausgeschlossen, soweit der Rücktritt auf Umständen beruht, welche die Donau-Iller Werkstätten gGmbH nicht zu vertreten hat.
4.3 Der Fahrgastraum des ULMER SPATZ ist standardmäßig möbliert und dekoriert. Abweichungen hiervon erfolgen nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und sind kostenpflichtig.
4.4 Für politische Veranstaltungen steht der ULMER SPATZ grundsätzlich nicht zur Verfügung. Im Übrigen bedarf deren Durchführung der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der DIW gGmbH.
4.5 Der Veranstalter der Sonderfahrt haftet für sämtliche Schäden, die von Fahrgästen schuldhaft verursacht werden.
5. Haftung
5.1 Die Haftung der DIW gGmbH für vertragliche Pflichtverletzungen – auch für die durch Terminverzögerungen entstandenen – sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Fahrgastes, sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. für Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertrags zweckgefährdet ist. Die DIW gGmbH haftet folglich nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Eigentum der Fahrgäste, insbesondere nicht für Wertgegenstände und/oder Gepäckstücke.
5.2 Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Fahrgastes beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Entstehen des Anspruchs.
5.4 Der Fahrgast hat etwaige Schäden spätestens beim Verlassen des ULMER SPATZ dem Schiffspersonal anzuzeigen.
5.5 Soweit eine Schadensersatzhaftung gegenüber der DIW gGmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies nicht im Hinblick auf die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Verbraucherschlichtung
Die DIW gGmbH ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einer Streitschlichtung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.
6. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen die Parteien vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.